Wem gehören Ihre Gäste?
Ein Gast bestellt zum zwanzigsten Mal bei Ihnen – und Sie könnten ihn trotzdem nicht erreichen, wenn Sie wollten. Woran das liegt, was Sie mit Portaldaten rechtlich dürfen und wie eine eigene Gästeliste entsteht, die Ihnen gehört.
- Bestelldaten aus dem Portal bekommen Sie zur Abwicklung der Bestellung – nicht als Werbeverteiler.
- Der Zweckbindungsgrundsatz der DSGVO verbietet es, Daten einfach für einen neuen Zweck weiterzuverwenden.
- Für eigene Bestandskunden erlaubt § 7 Absatz 3 UWG E-Mail-Werbung ohne Einwilligung – wenn vier Bedingungen zusammen erfüllt sind.
GiniCART