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Schattenwebseiten: Warum Ihr Restaurant bei Google hinter dem Lieferportal landet

Googeln Sie einmal den Namen Ihres Restaurants. Wenn ganz oben nicht Ihre eigene Webseite steht, sondern eine Seite des Lieferportals mit Ihrem Namen darauf, dann haben Sie eine sogenannte Schattenwebseite. Was das ist, warum es Ihren Betrieb Geld kostet und welche Möglichkeiten Sie haben – auch ohne Anbieterwechsel.

Auf den Punkt

  • Lieferportale erstellen für Partnerbetriebe eigene Unterseiten mit Name, Logo und Speisekarte.
  • Diese Seiten ranken bei Google häufig über der Webseite des Restaurants.
  • Jede Bestellung, die dort statt bei Ihnen landet, kostet Provision.
  • Ein Widerspruch ist möglich – der niederländische Branchenverband stellt dafür einen Musterbrief bereit.
Schematische Google-Trefferliste Bei der Suche nach dem Restaurantnamen steht an erster Stelle die Seite des fremden Lieferportals – Bestellungen darüber kosten Provision. Die eigene Webseite des Restaurants folgt erst darunter; Bestellungen dort kommen ohne Provision direkt im Betrieb an. Ihr Restaurant + Ort FREMDES LIEFERPORTAL PLATZ 1 lieferportal.de › speisekarte › ihr-restaurant Ihr Restaurant – Online bestellen ↳ Bestellung läuft über das Portal – mit Provision IHRE EIGENE WEBSEITE PLATZ 2 ihr-restaurant.de Ihr Restaurant – Offizielle Webseite ↳ Bestellung kommt direkt bei Ihnen an – ohne Provision Der Gast sucht Sie – und landet zuerst beim Portal.
Schematische Darstellung: Wer den Restaurantnamen sucht, sieht die Portalseite oft vor der eigenen Webseite.

Der Selbsttest: 30 Sekunden, ein Browserfenster

Bevor wir erklären, worum es geht, prüfen Sie es bitte selbst. Das ist wichtig, denn das Ergebnis unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb – und nur Ihr eigenes Suchergebnis zählt.

  1. Neues privates Fenster öffnen

    Im Browser ein Inkognito- oder privates Fenster öffnen. Das ist wichtig: In Ihrem normalen Fenster verfälscht Ihr Suchverlauf das Ergebnis, weil Google Ihnen Ihre eigene Seite bevorzugt anzeigt.

  2. Den Namen Ihres Betriebs eingeben

    Am besten so, wie Ihre Gäste ihn eintippen würden – Name plus Ort, zum Beispiel „Rice & Spice Kaarst“. Nicht die Webadresse eingeben, sondern den Namen.

  3. Die ersten fünf Treffer ansehen

    Steht Ihre eigene Webseite auf Platz eins? Oder kommt davor eine Seite eines Lieferportals, auf der Ihr Name und Ihre Speisekarte stehen? Notieren Sie sich die Reihenfolge.

  4. Auf dem Handy wiederholen

    Die meisten Bestellungen entstehen mobil, und die mobile Trefferliste sieht oft anders aus als am Rechner. Machen Sie den Test deshalb auf beiden Geräten.

Was eine Schattenwebseite ist

Wenn ein Restaurant sich bei einem Lieferportal anmeldet, entsteht dort nicht nur ein Eintrag in einer Liste. Die Portale legen für jeden Partnerbetrieb eine eigene Unterseite an – mit dem Namen des Restaurants, häufig mit dem Logo, mit Adresse, Öffnungszeiten und der vollständigen Speisekarte. In den Niederlanden heißen diese Seiten „Minisites“, im deutschsprachigen Raum hat sich in der Fachpresse der Begriff Schattenwebseiten eingebürgert.

Aus Sicht des Portals ist das ein Service und zugleich gutes Geschäft: Die Seite ist Teil des Partnervertrags, sie kostet den Betrieb nichts extra, und sie sorgt dafür, dass das Portal bei der Suche nach dem Restaurantnamen sichtbar ist. Aus Sicht des Restaurants entsteht dabei aber eine zweite Webseite über den eigenen Betrieb, die dem Betrieb nicht gehört und die er nicht steuert.

Das Fachmagazin t3n hat das Phänomen unter der Überschrift „Lieferando gräbt Restaurants das Wasser ab“ beschrieben, die Branchenpublikation Tageskarte unter dem Titel „Schattenwebseiten: Wie sich Lieferando das große Geschäft sichert“. Beide Beiträge sind unten verlinkt.

Warum das Ihren Betrieb Geld kostet

Der Kern ist eine simple Weichenstellung: Ein Gast, der Ihren Namen googelt, will zu Ihnen. Auf welcher Seite er landet, entscheidet aber die Trefferliste – und damit, ob die folgende Bestellung provisionsfrei bei Ihnen ankommt oder über das Portal läuft.

  • Provision: Was über das Portal bestellt wird, ist mit einem Prozentsatz des Bestellwerts belegt – je nach Modell und Vertrag deutlich zweistellig, dazu kommen Servicegebühren.
  • Sichtbarkeit: Ihre eigene Webseite konkurriert bei Google mit einer Seite über Ihren eigenen Betrieb – ein Wettbewerb, den ein einzelnes Restaurant gegen ein bundesweites Portal selten gewinnt.
  • Kundenbeziehung: Bestellt der Gast über das Portal, ist er Kunde des Portals. Adresse, Bestellhistorie und Kontaktmöglichkeit liegen dort, nicht bei Ihnen.
  • Stammgäste: Besonders ärgerlich bei Gästen, die längst zu Ihnen gehören. Sie zahlen auch beim zwanzigsten Mal Provision auf einen Gast, den Sie selbst gewonnen haben.

Der letzte Punkt ist der teuerste und wird am häufigsten übersehen. Ein Portal kann Ihnen neue Gäste bringen – das ist ein echter Gegenwert. Bei Stammgästen, die Ihren Namen ohnehin kennen und gezielt suchen, entfällt dieser Gegenwert, die Provision bleibt aber.

Was Verbände und Fachpresse dazu sagen

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) kritisiert seit Jahren die Konditionen der Lieferplattformen und beschreibt die Abhängigkeit vieler Betriebe als strukturelles Problem. In einer 2025 veröffentlichten IHK-Umfrage gaben 62 Prozent der befragten Partnerbetriebe an, mit den Konditionen unzufrieden zu sein; 71 Prozent sahen sich auf die Plattform angewiesen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

In den Niederlanden hat sich der Branchenverband Koninklijke Horeca Nederland (KHN) der Minisites angenommen. Der Verband weist darauf hin, dass die Seite den Namen und das Logo des Betriebs trägt und Gäste deshalb annehmen können, sie seien auf der offiziellen Webseite des Restaurants gelandet.

„Die Webseite enthält den Namen Ihres Restaurants und verwendet Ihr Logo. Die Kunden könnten daher denken, dass sie auf der offiziellen Webseite Ihres Restaurants gelandet sind.“

Koninklijke Horeca Nederland, Branchenverband des niederländischen Gastgewerbes

Wichtig für eine faire Einordnung: Die Minisite ist Teil des Partnervertrags, sie wird also nicht heimlich angelegt – viele Betriebe wissen davon nur nichts. Nach den Gesprächen mit KHN hat der Portalbetreiber laut Verband zugesagt, bei Anmeldung und Einrichtung besser darüber zu informieren und den Betrieben die Wahl zu lassen, ob sie die Minisite nutzen möchten. Das Portal selbst verweist darauf, dass gerade kleinere Anbieter diesen Zusatzservice schätzen.

Was Sie tun können – auch ohne Anbieterwechsel

Die folgenden fünf Schritte helfen unabhängig davon, mit welchem System Sie arbeiten. Sie kosten nichts außer etwas Zeit.

  1. Google-Unternehmensprofil prüfen und korrigieren

    Das Unternehmensprofil ist der wichtigste Hebel, den Sie selbst in der Hand haben. Prüfen Sie, ob als Webseite Ihre Adresse hinterlegt ist – und nicht die Portalseite. Falls Sie einen eigenen Bestellweg haben, tragen Sie ihn zusätzlich unter „Bestelllink“ ein. Beides ist kostenlos und in wenigen Minuten erledigt.

  2. Der Minisite widersprechen

    Sie können den Portalbetreiber schriftlich auffordern, die Seite mit Ihrem Namen zu entfernen. KHN stellt dafür einen Musterbrief bereit (siehe Quellen). Prüfen Sie vorher Ihren Partnervertrag und rechnen Sie damit, dass ohne Minisite auch Portalbestellungen wegfallen können – das ist eine Abwägung, keine Selbstverständlichkeit.

  3. Die eigene Webseite auffindbar machen

    Restaurantname, Ort, Adresse und Öffnungszeiten gehören sichtbar als Text auf die Startseite – nicht nur ins Bild und nicht nur ins PDF der Speisekarte. Was nur als Grafik vorliegt, kann Google nicht lesen.

  4. Überall auf die eigene Seite verlinken

    Instagram-Profil, Facebook-Seite, Speisekarte, Kassenbon, Flyer, E-Mail-Signatur, Lieferzettel: Wo Ihr Betrieb auftaucht, sollte Ihre eigene Adresse stehen. Jeder dieser Verweise stärkt Ihre Seite bei Google und führt Gäste am Portal vorbei.

  5. Stammgästen einen Grund geben, direkt zu bestellen

    Ein kleiner Vorteil bei Direktbestellung – ein Getränk, ein Nachtisch, ein Rabatt ab einem bestimmten Wert – ist fast immer günstiger als die Provision, die Sie sonst auf denselben Umsatz zahlen. Rechnen Sie es einmal für einen typischen Bestellwert durch.

Und was ändert GiniCART daran?

GiniCART ist ein Bestellsystem, das auf Ihrer eigenen Webadresse läuft. Die Bestellseite, auf der Ihre Gäste landen, gehört zu Ihrem Betrieb: Ihre Domain, Ihr Name, Ihre Speisekarte, Ihre Kundendaten. Was dort bestellt wird, ist provisionsfrei – unabhängig davon, wie oft derselbe Gast wiederkommt.

Das heißt ausdrücklich nicht, dass Sie Ihr Portal kündigen müssen. Viele Betriebe fahren zweigleisig, und das ist häufig die vernünftigste Lösung: Das Portal bringt neue Gäste, die den Betrieb noch nicht kennen. Ihre eigene Bestellseite übernimmt die, die schon da sind. Was Sie dabei sparen, können Sie im Provisionsrechner für Ihren eigenen Bestellwert durchrechnen.

Der Unterschied ist am Ende ein einfacher: Bei der einen Variante gehört die Seite, auf der Ihr Name steht, jemand anderem. Bei der anderen gehört sie Ihnen.

Häufige Fragen

Wie erkenne ich, ob mein Restaurant eine Schattenwebseite hat?

Öffnen Sie ein privates Browserfenster und suchen Sie nach dem Namen Ihres Betriebs plus Ort. Erscheint in den ersten Treffern eine Seite eines Lieferportals, auf der Ihr Name, Ihre Adresse und Ihre Speisekarte stehen, handelt es sich um eine solche Seite. Machen Sie den Test zusätzlich auf dem Handy, weil die mobile Trefferliste abweichen kann.

Ist eine Schattenwebseite erlaubt?

Bei Partnerbetrieben ist die Seite in der Regel Teil des Partnervertrags und damit vertraglich gedeckt – auch wenn viele Betriebe davon nichts wissen. Der niederländische Branchenverband KHN hat erreicht, dass der Portalbetreiber besser über die Minisites informiert und den Betrieben die Wahl lässt. Ob Sie in Ihrem Fall widersprechen können, hängt von Ihrem Vertrag ab.

Kann ich die Löschung der Seite verlangen?

Sie können den Portalbetreiber schriftlich auffordern, Ihren Namen von der Seite zu entfernen. KHN stellt für diesen Zweck einen Musterbrief bereit. Bedenken Sie dabei, dass mit der Seite unter Umständen auch Bestellungen über das Portal wegfallen – ob sich das lohnt, ist eine betriebswirtschaftliche Abwägung.

Muss ich mein Lieferportal kündigen, wenn ich ein eigenes Bestellsystem nutze?

Nein. Viele Betriebe nutzen beides parallel: Das Portal bringt neue Gäste, die eigene Bestellseite bedient die Stammkundschaft provisionsfrei. Prüfen Sie lediglich Ihren Vertrag auf Exklusivitätsklauseln.

Was kostet mich eine Bestellung über das Portal im Vergleich zur eigenen Seite?

Über ein Portal fällt eine Provision als Prozentsatz des Bestellwerts an, dazu können Servicegebühren kommen. Über eine eigene Bestellseite entfällt die Provision; es bleiben die Kosten für das System und die Zahlungsabwicklung. Für Ihren typischen Bestellwert können Sie den Unterschied im Provisionsrechner auf der Startseite ausrechnen.

Quellen und weiterführende Links

Dieser Ratgeber gibt öffentlich dokumentierte Sachverhalte wieder. Bewertungen stammen von den jeweils genannten Verbänden und Redaktionen, nicht von GiniCART.

Stand: 25. August 2026 · Alle Links zuletzt an diesem Tag geprüft.

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